Januar 2026 – Termine bitte rechtzeitig absagen!
Wenn Termine nicht eingehalten werden, sehr kurzfristig abgesagt werden oder Patienten zu spät zu ihrem Termin kommen, können wir diese Zeit in aller Regel nicht für andere Patienten nutzen. Die Wartezeiten verlängern sich, darüber hinaus entsteht für uns auch ein betriebswirtschaftlicher Verlust.
Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir uns gemäß § 615 BGB vorbehalten, bei nicht abgesagten Terminen oder bei Verspätungen ein Ausfallhonorar in Höhe von 62,50 Euro für jede angefangene 15-minütige Behandlungseinheit zu berechnen.
Unsere Bitte an Sie:
- Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin.
- Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn rechtzeitig ab - mindestens 24 Stunden vorher.
- Müsssen Sie einen Termin am selben Tag absagen, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, dann tun Sie dies bitte so früh wie möglich.
Vielen Dank!